Die DSGVO stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, denn seit Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung
(EU-DSGVO). Dadurch sollen die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit
vereinheitlicht werden. Dies macht die Überarbeitung aller Prozesse notwendig, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Unser zertifizierter Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Beachtung und Umsetzung der DSGVO.
Aufwandsbezogene Einzelfallbetrachtung
Unser zertifizierter Datenschutzbeauftragter berät Sie gern bezüglich aller Pflichten im Rahmen der EU-DSGVO oder anderen geltenden und zu berücksichtigenden Vorschriften. Dieses
Beratungsangebot können Sie telefonisch, per Videokonferenz und selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch in Anspruch nehmen.
Beratungsthemen im Überblick:
Pflegevertrag Internetpräsenz
Jedes Unternehmen hat sie heutzutage - die eigene Website. Mit dieser gehen jedoch viele Verpflichtungen einher. Datenschutzerklärungen müssen zur Verfügung gestellt werden, sobald personenbezogene Daten der Websitebesucher erhoben werden. Dazu zählen schon typische Kontaktformular oder das hinterlassen einer Bestellung. Und die Vorschriften der DSGVO werden stetig verschärft. Um Bußgelder, Abmahnungen und Rechtsstreite zu verhindern, muss die Website sowie Datenschutzerklärung und Impressum stetig den Gesetzesänderungen angepasst werden.
Wir erstellen Ihnen DSGVO-konforme Rechtstexte und passen diese automatisch bei Gesetzesänderungen an. Ob Datenschutzerklärungen oder ein Impressum, das alle Anforderungen erfüllt.
Unsere Leistungen:
Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
Sie benötigen für Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Oftmals ist es für kleine und mittelständische Unternehmen schwierig, mit Blick auf die fachliche Qualifikation oder zeitliche Verfügbarkeiten, eigene Mitarbeiter:innen mit dieser Aufgabe zu
betrauen. Außerdem müssen interne Datenschutzbeauftragte ihre Arbeit zwischen ihren eigentlichen Kernaufgaben und der neuen Herausforderung aufteilen und Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
absolvieren. Dieser Personenkreis sollte darüber hinaus nicht mit einer leitenden Tätigkeiten betraut sein, z.B. Personalverantwortung oder Weisungsbefugnissen, um Interessenkonflikte
auszuschließen. Geschäftsführer:innen oder Abteilungsleiter:innen scheiden daher i.d.R. als mögliche Besetzungsoptionen aus.
Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass für einen internen Datenschutzbeauftragten ein Sonderkündigungsrecht gilt, ähnlich einem Betriebsratsmitglied.
Profitieren Sie von unserer qualifizierten und zertifizierten rechtlichen Fachkunde. Benennen Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten!
Unsere Leistungen: